Thalemann & Partner mbB | Ihr Immobilienverwalter in Stade

Information zur Immobilienverwaltung

Seit 1981 sind wir auf dem Gebiet der Haus- und Immobilienverwaltung tätig und verwalten heute mehrere hundert Einheiten im Kundenauftrag. Dabei bieten wir verschiedene individuelle Leistungen und Lösungen je nach Kundenwunsch an – bis hin zur kompletten Rund-um-Betreuung für Eigentümer, die nicht genannt werden wollen.

Partner des Bundesfachverbandes Wohnungs- und Immobilienverwalter e.V.

Unsere Leistungen

Das sieht der Eigentümer

  • Wirtschaftsplan
  • Hausgeldabrechnung
  • Eigentümerversammlung
  • Rundschreiben
  • Aushänge
  • Anwesenheit von Mitarbeitern in der Wohnanlage
  • Individuelle Leistungen wie Beratung/Information, Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen

Das sehen Verwaltungsbeiräte

  • Veranlassen von Instandhaltungs- u. Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle)
  • Belegprüfung
  • Vorbereitung der Eigentümerversammlungen
  • Ortstermine
  • Beiratsgespräche
  • Korrespondenz und Verträge
  • Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld

Kaufmännische Leistungen

  • Verbuchen sämtlicher Geldein- u. ausgänge
  • Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeiträgen
  • Bearbeiten von Lastschriftbuchungen
  • Überwachen von Zahlungseingängen
  • Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
  • Verwalten und disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- u. Sparkonten
  • Rechnungskontrolle
  • Anweisen und veranlassen von Zahlungen
  • Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung
  • Errechnen u. abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksamen Leistungen
  • Erstellen der erforderlichen Meldungen an das Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft.
  • Errechnen u. anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
  • Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen
  • Veranlassen von Heizkostenabrechnungen
  • Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser-/Stromverbrauch)
  • Kennen u. beachten von Lohn-/Einkommenssteuer-/Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz etc.

Technische Leistungen

  • Vorbereiten u. Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln
  • Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausfürung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen)
  • Einweisen u. einarbeiten der Hausmeister
  • Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (Antenne)
  • Abschluss von Wartungs- u. Versicherungsverträgen (Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung, Aufzug-, Heizungs-, Pumpen- u. Feuerlöscherwartung)
  • Vorbereiten u. organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.)
  • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen u. Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z. B. Rohrbruch) einschl. Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker u. Abrechnen mit Versicherung
  • Vergeben/überwachen von Instandsetzungs- u. Instandhaltungsmaßnahmen einschl. bbrechnen
  • Beauftragen von Sachverständigen
  • Kennen u. beachten von z. B. AGB, BGB, WEG, Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschl. der Durchführungsbestimmungen

Allgemeine Verwaltung:

  • Korrespondenz mit Eigentümern
  • Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten
  • Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung
  • Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
  • Beraten von Eigentümern, Hausmeistern
  • Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge etc.)
  • Terminabstimmung, Saalbestell., erstellen von Tagesordnung u. Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung
  • erstellen der Beschlussniederschrift einschl. Versenden an alle Eigentümer
  • Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen
  • Erteilen von Genehmigungen (Tel., Veräußerungen, Vermietungen, gewerbl. Nutzung)
  • Ausbilden von eigenem Personal u. Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeister)
  • Kennen u. beachten von z. B. WEG, BGB, HGB, ErbbaurechtsVO, GrundbuchVO, Zwangsversteigerungsgesetz, FGG, Konkursordnung, Nachbarschaftsrecht.