ABGABEFRIST VERLÄNGERT bis 31.01.2023
Das Bundesverfassungsgericht hatte das derzeit geltende Grundsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis zum 1.01.2025 zur Umsetzung eines neuen Verfahrens gesetzt. Die Reform wird also erst zum 1.1.2025 wirksam. Das erste Handeln ist aber bereits ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 notwendig. In der Zeitspanne von Juli bis Oktober 2022 hat jeder Grundstückseigentümer für alle seiner Grundstücke eine Feststellungserklärung auf den 1.1.2022 abzugeben. Die Grundsteuerwert x der Steuermesszahl ergibt dann den Steuermessebetrag. Eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung wird es nicht ausdrücklich geben.
Was ist also nun notwendig? Sie müssen bis zum 31.10.2022 die Feststellungserklärung zwingend in elektronischer Form via ELSTER einreichen. Haben Sie dazu nicht die Möglichkeiten oder keine Lust bzw. Zeit, sind wir Ihnen gerne dabei behilflich. Füllen Sie dann einfach das unter hinterlegte Formular für jedes Ihrer Grundstücke aus, senden uns dieses zu und wir reichen für Sie die Erklärung ein.
Wir helfen Ihnen gerne – Zusammen steuern wir das!!!
In Niedersachsen gilt das sog. Flächen-Lage-Modell – also für in Niedersachsen belegene Grundstücke. Hierfür klicken Sie bitte auf dieses Formular:
Formular für Grundsteuer – Angabe für Flächen-Lage-Modell in Niedersachsen
Weitergehende Informationen können Sie auch unserem Sondernewsletter entnehmen. Download hier.